Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ingolstadt zum Aktenzeichen HRA 2526
Firma: IFG Ingolstadt Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechtes der Stadt Ingolstadt
Sitz: Ingolstadt
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HRA 2526: IFG Ingolstadt Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechtes de...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2011 12:00:00
IFG Ingolstadt Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechtes der Stadt Ingolstadt, Ingolstadt (Wagnerwirtsgasse 2, 85049 Ingolstadt). Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen gem. Art. 89 BayGO). Satzung vom 28.07.2011. Gegenstand des Unternehmens: (1) Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 Satz 1 GO die Aufgaben der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Tourismusförderung übertragen. Zu diesem Zweck ist das Unternehmen berechtigt, alle hierfür notwendigen und förderlichen Geschäfte zu betreiben, soweit die Voraussetzungen des Art. 87 GO vorliegen. In diesem Zusammenhang kann es - Grundstücke erwerben, erschließen, entwickeln, vorhalten und veräußern, - Geschäftsbauten und Gewerberäume errichten, vermieten und verpachten, - Parkeinrichtungen bauen, erwerben und betreiben, - Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchführen, - Standort- und Stadtmarketing auf regionaler und überregionaler Basis betreiben, - Existenzgründungen und Entwicklungszentren fördern, - Aufgaben, die der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur dienen und solche, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Erhaltung bestehender fördern, wahrnehmen. (2) Das Standort- und Stadtmarketing umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten: - Analyse der Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur, - Information über Standortvorteile und Fördermaßnahmen, - Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, Maßnahmen der Gewerbebestandssicherung, - Beratung und Betreuung von Unternehmen, insbesondere in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen, - Förderung überbetrieblicher Kooperation - Förderung der Wissenschaften und Lehre. (3) Die Tourismusförderung umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten: - Die Anzahl der Reisenden nach Ingolstadt zu vergrößern, die individuelle Aufenthaltsdauer zu verlängern und die Tagesausgaben hierfür zu steigern, - den Auslastungsgrad der Unterkunftsbetriebe zu verbessern, - die Entwicklung der Stadt Ingolstadt zum Tourismus- und Tagungsort sowie Bau und Betrieb hierfür erforderlicher Einrichtungen, - die Koordination und Verbesserung der Angebote für den Städtetourismus, - die Intensivierung von Werbung, PR und Welcomeservice und - die verstärkte Akquisition von Kongressen und Tagungen. (4) Das Kommunalunternehmen ist nach Art. 89 Abs. 1 Satz 2 GO berechtigt, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, zu betreiben, sich an solchen zu beteiligen, ihre Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten und alle einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Dabei ist sicher zu stellen, dass die für eine Beteiligung der Stadt Ingolstadt geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden. Die Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern bleiben unberührt. (5) Das Kommunalunternehmen verfolgt mit dem vorstehend genannten Gegenstand ausschließlich öffentliche, gemeinwohlorientierte Zwecke im Sinne des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung, die sich an den kommunalpolitischen Zielfestlegungen der Stadt Ingolstadt zu orientieren haben. (6) Das Unternehmen ist zu einem leistungsstarken sowie ökologischen und sozialen Belangen dienenden Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln. (7) Das Unternehmen ist so zu führen, zu steuern und zu überwachen, dass es unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und des Grundsatzes der Sparsamkeit seinen Unternehmenszweck nachhaltig erfüllt. Es soll eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften, soweit dadurch die Erfüllung des Unternehmenszwecks nicht beeinträchtigt wird. (8) Das Kommunalunternehmen besitzt nicht die Dienstherrnfähigkeit für Beamte. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das Unternehmen durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Lorenz, Herbert, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX; Dr. Richler, Werner, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kürzinger, Inge, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX; Zehetbauer, Hans, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IFG Ingolstadt GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 58). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Richler, Werner aus Ingolstadt,
Kürzinger, Inge aus Ingolstadt,
Lorenz, Herbert aus Ingolstadt,
Zehetbauer, Hans aus Ingolstadt