Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRA 18058
Firma: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU
Sitz: Neumarkt i.d.OPf.
Veränderungen
HRA 18058: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU, Neumarkt i.d.OPf. (...
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HRA 18058: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU, Neumarkt i.d.OPf. (...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.11.2017 02:06:00
HRA 18058: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU, Neumarkt i.d.OPf. (Ingolstädter Straße 18, 92318 Neumarkt i.d.OPf.). Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegenstand des Unternehmens: Dem Kommunalunternehmen wurden nach Art. 89 Abs. 2 5. 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Erhebung von Schmutzwassergebühren der Stadt Neumarkt i.d.OPf., b) die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern im Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf., c) die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, d) die Errichtung und der Betrieb von Freizeitanlagen im Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen Aufgabe des Kommunalunternehmens, insbesondere von Beteiligungen, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung, den Bezug, die Lieferung und die Verteilung von Energie, Fernwärme und Wasser, den technischen Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -einrichtungen und das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen umfasst; Beteiligungen mit den Unternehmensgegenständen Erzeugung, Bezug, Lieferung und Verteilung von Wasser und technischer Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -einrichtungen sind nur zulässig, soweit die Tätigkeit dieser Beteiligungen auf das Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf. beschränkt ist. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung der Stadt geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden und die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben unter den Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 2 GO auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied; dieses ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand hat die Befugnis, im Namen des Kommunalunternehmens mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Vorstand: Kinzkofer, Dominique, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung des Eigenbetriebes der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf. (Amtsgericht Nürnberg HRA 12234) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach Art. 89 GO.