Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRA 16251
Firma: Bezirkskliniken Schwaben KU Anstalt des öffentlichen Rechts des Bezirks Schwaben
Sitz: Augsburg
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HRA 16251: Bezirkskliniken Schwaben KU Anstalt des öffentlichen Rechts des Bezir...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.04.2008 12:00:00
Bezirkskliniken Schwaben KU Anstalt des öffentlichen Rechts des Bezirks Schwaben, Augsburg (Hafnerberg 8, 86152 Augsburg). Kommunalunternehmen des Bezirks Schwaben. Satzung vom 13.12.2007. Gegenstand des Unternehmens: Aufgaben i.S.v. Art. 48 Abs. 3 Nr. 1 BezO sowie Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen für seelisch pflegebedürftige Menschen sowie Heilpädagogischen Heimen für seelisch behinderte Menschen. Das Unternehmen führt Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie Neurochirurgie, Neurologie und gegebenenfalls vom Bezirkstag festgelegte weitere Disziplinen. Hierzu gehören die Ausbildungseinrichtungen des Gesundheitsdienstes und im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben der Krankenhäuser und sonstigen Gesundheitseinrichtungen fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das Kommunalunternehmen hat insbesondere die Aufgabe, Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Schwaben in Augsburg und Zusmarshausen (Bezirkskrankenhaus Augsburg; Pflegeheim und Heilpädagogisches Heim in Zusmarshausen), in Günzburg (Bezirkskrankenhaus Günzburg mit Abteilung Donauwörth; Pflegeheim und Heilpädagogisches Heim) sowie in Kaufbeuren, Kempten, Memmingen und Buchloe (Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren; Bezirkskrankenhaus Memmingen; Bezirkskrankenhaus Kempten mit Abteilung Lindau; Pflegeheim und Heilpädagogisches Heim Kaufbeuren; Heilpädagogisches Heim in Buchloe) organisatorisch zu einem Gesamtunternehmen zusammenzufassen. Das Kommunaluntemehmen erbringt ambulante Leistungen sowie Leistungen der Pflege, Rehabilitation, Heilpädagogik, Aus-, Fort-, Weiter- und Schulbildung sowie Prävention und die Aufgaben des hoheitlichen Vollzugs strafgerichtlicher Entscheidungen nach Art. 95 AGSG i.V.m. § 63, 64 StGB und § 126 a StPO (Maßregelvollzug). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Düll, Thomas, Diedorf, *XX.XX.XXXX; Eberhardinger, Winfried, Neusäß, *XX.XX.XXXX.Personen: Düll, Thomas aus Diedorf,
Eberhardinger, Winfried aus Neusäß