Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRA 14810
Firma: Jasmin Schiller-Saviz e.K.
Sitz: Nürnberg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.06.2008 12:00:00
Jasmin Schiller-Saviz e.K., Nürnberg (Mohrengasse 10, 90402 Nürnberg). Das von der Einzelkauffrau Schiller-Saviz, Jasmin, Schwarzenbruck, *XX.XX.XXXX unter der Firma Jasmin Schiller-Saviz e.K. mit dem Sitz in Nürnberg betriebene Unternehmen ist aus dem Vermögen gemäß Ausgliederungserklärung und Ausgliederungsplan je vom 27.03.2008 auf die neu gegründete Lidam GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 24387) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund § 155 UmwG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkauffrau Schiller-Saviz Jasmin aus Schwarzenbruck
Neueintragungen
Jasmin Schiller-Saviz e.K., Nürnberg (Mohrengasse 10, 90402 Nürnberg,Handel mit ...