Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRA 115295
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2021 02:03:00
HRA 115295: Wohnen Parken Energie KU, Miesbach (Rosenheimer Straße 1 u. 3, 83714 Miesbach). Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 17.05.2021. Gegenstand des Unternehmens: 1. der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleicher Rechte, 2. die Planung, die Errichtung, die Modernisierung, die Instandhaltung, die Verwaltung und die langfristige Vermietung von baulichen und technischen Anlagen zur Schaffung preisgünstiger Mietwohnungen für a. Bedienstete des Landkreises Miesbach, b. Mitarbeiter vvon Unternehmen an denen der Landkreis Miesbach unmittebar oder mittelbar beteiligt ist, c. Mitarbeiter von sonstigen Einrichtungen, die kommunale Aufgaben des Landkreises Miesbach erfüllen oder übertragen bekamen, 3. die Planung, die Errichtung, die Instandhaltung, die Verpachtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, insbesobdere von Blockheizkraftwerken (BHKW), Biomasse- und Photovoltaikanlagen, von Kfz-Stellplätzen für Wohnungen und kommunale Einrichtungen sowie 4. die Planung, die Modernisierung, die Errichtung und der Betrieb von baulichen und technischen Anlagen, die kommunalen Aufgaben dienen (Inhouse- bzw. Instate-Vergaben). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V. mit Art. 51 LKrO; der Landkreis erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses i.V. m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient, Art 84 LKrO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Bei Aufgabenübertragungen nach Abs. 1 gilt Art. 22 Abs. 1 KommZG entsprechend. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle des Landkreises Satzungen über die Benutzung und die Abgaben über die Benutzung seines Eigentums und seiner öffentlichen Einrichtungen sowie im Rahmen der Gesetze und von Abs. 1 Verordnungen zu erlassen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bestellt: Vorstand: de Biasio, Gerhard, Miesbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wohnen Parken Energie GmbH mit dem Sitz in Miesbach (Amtsgericht München HRB 270332).