Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bamberg zum Aktenzeichen HRA 10596
Firma: J. C. Neupert GmbH & Co. KG Manufaktur für historische Tasteninstrumente
Sitz: Hallstadt
Adresse: Biegenhofstraße 9, 96103 Hallstadt
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HRA 10596: J. C. Neupert GmbH & Co. KG Manufaktur für historische Tasteninstrume...
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HRA 10596:J.C. Neupert UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Manufaktur für histo...
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J.C. Neupert UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Manufaktur für historische Tasteni...
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J.C. Neupert GmbH & Co. KG Manufaktur für historische Tasteninstrumente, Bamberg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2005 12:36:00
J.C. Neupert GmbH & Co. KG Manufaktur für historische Tasteninstrumente, Bamberg (Zeppelinstr. 3, 96052 BambergJ.C. Neupert GmbH & Co. KG Manufaktur für historische Tasteninstrumente, Bamberg (Zeppelinstr. 3, 96052 Bamberg, Herstellung und Vertrieb historischer Tasteninstrumente, Restaurierung historischer Tasteninstrumente, Herstellung von Klavieren und Flügeln, Reparatur und Vermietung vorgenannter Instrumente, Handel mit akustischen und elektronischen Tasteninstrumenten und einschlägigen Artikeln.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: J.C. Neupert Geschäftsführungs GmbH, Bamberg (AG Bamberg HRB 4652), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wagner, Rosmarie, Bamberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "J.C. Neupert GmbH & Co. KG", mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRA 8630).Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wagner, Rosmarie aus Bamberg