Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen GnR 993
Firma: Raiffeisenbank Oberschleißheim eG
Sitz: Oberschleißheim
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Raiffeisenbank Oberschleißheim eG, Oberschleißheim, Landkreis München (Prof.-Ott...
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Veröffentlichung vom 19.09.2012 12:00:00
Raiffeisenbank Oberschleißheim eG, Oberschleißheim, Landkreis München (Prof.-Otto-Hupp-Straße 1, 85764 Oberschleißheim). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2012 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 22.05.2012 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 23.05.2012 mit der Münchner Bank eG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München GnR 2185) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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