Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coburg zum Aktenzeichen GnR 8
Firma: Gemeinnützige Baugenossenschaft für den Stadtkreis Coburg, eingetragene Genossenschaft
Sitz: Coburg
Adresse: Mauer 12, 96450 Coburg
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GnR 8: Gemeinnützige Baugenossenschaft für den Stadtkreis Coburg, eingetragene G...
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Gemeinnützige Baugenossenschaft für den Stadtkreis Coburg, eingetragene Genossen...
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Veröffentlichung vom 01.10.2008 12:00:00
Gemeinnützige Baugenossenschaft für den Stadtkreis Coburg, eingetragene Genossenschaft, Coburg (Mauer 12, 96450 Coburg). Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Gegenstand), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat),25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat). Neu eingefügt wurde § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern); sämtliche nachfolgenden Paragraphen verschieben sich um eine Zahl. Danach wurden weiterhin geändert: §§ 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), 39 (Rücklagen), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) und 44 (Auflösung). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzugehören Gerneinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.Veränderungen
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