Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen GnR 57
Firma: Straßenverkehrs-Genossenschaft Nordbayern eG
Sitz: Nürnberg
Veränderungen
Straßenverkehrs-Genossenschaft Nordbayern eG, Nürnberg (Wilhelminenstr. 6, 90461...
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Veröffentlichung vom 10.11.2006 14:32:00
Straßenverkehrs-Genossenschaft Nordbayern eG, Nürnberg (Wilhelminenstr. 6, 90461 Nürnberg). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.09.2006 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 25.09.2006 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.09.2006 mit der Straßenverkehrsgenossenschaft Bayern-Süd eG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München GnR 1510) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Straßenverkehrs-Genossenschaft Nordbayern eG, Nürnberg (Wilhelminenstr. 6, 90461...
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