Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen GnR 2656
Firma: Bürgerbauverein München BbvM eG
Sitz: München
Veränderungen
GnR 2656: Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Jörg-Hube-Str. 105, 81927 Mü...
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GnR 2656: Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Jörg-Hube-Str. 105, 81927 Mü...
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GnR 2656: Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Jörg-Hube-Str. 105, 81927 Mü...
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GnR 2656: Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Jörg-Hube-Str. 105, 81927 Mü...
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GnR 2656: Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Hoyerweg 4, 81929 München). ...
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GnR 2656: Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Hoyerweg 4, 81929 München). ...
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GnR 2656: Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Hoyerweg 4, 81929 München). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.08.2015 02:01:00
GnR 2656:Bürgerbauverein München BbvM eG, München (Hoyerweg 4, 81929 München). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 24.04.2015. Gegenstand des Unternehmens: (1) Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung unter Einbeziehung auch von Geringverdienern, insbesondere im Hinblick auf eine nach Einkommen gestaffelte Pflichtbeteiligung bei Wohnungsanteilen (Quersubventionierung) im Sinne von § 17 Abs.2 in Verbindung mit der Anlage hierzu. Die Genossenschaft fördert insbesondere integrative Wohnformen, in denen gemeinschaftlich initiierte Projekte dauerhaft durchgeführt werden können und die Voraussetzungen für generationsübergreifendes Wohnen vorhanden sind oder geschaffen werden. (2) Die Genossenschaft kann Bauten und sinngemäß auch Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; Veräußerung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen von Abs. 3 und 4 erfüllt sind. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Verkauf einzelner lmmobilienobjekte bedarf der Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrates. Der Verkaufspreis wird durch Beschluss in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand festgesetzt. Im Kaufvertrag ist der Genossenschaft ein Vorkaufsrecht für alle Fälle der Weiterveräußerung einzuräumen und dinglich zu sichern. (4) Bedingungen, Vergabe- und Förderungskriterien, die von Städten und Gemeinden für die Grundstücksvergabe zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs gelten oder gegolten haben oder die den nachträglichen Eigentumserwerb einschränken oder ausschließen, sind zu beachten. (5) Beteiligungen sind zulässig. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Bartl, Günther Rudolf, München, *XX.XX.XXXX; Zuschke, Alexander, München, *XX.XX.XXXX.Personen: Bartl, Günther Rudolf aus München,
Zuschke, Alexander aus München