Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen GnR 2363
Firma: Milchliefergenossenschaft Peiting-Süd eG
Sitz: Peiting
Löschungen
GnR 2363: Milchliefergenossenschaft Peiting-Süd eG, Peiting, Landkreis Weilheim-...
Veränderungen
GnR 2363: Milchliefergenossenschaft Peiting-Süd eG, Peiting, Landkreis Weilheim-...
Veränderungen
Milchliefergenossenschaft Peiting-Süd eG, Peiting, Landkreis Weilheim-Schongau (...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.08.2005 11:04:00
Molkereigenossenschaft Langenried eG, Peiting, Landkreis Weilheim-Schongau (XXX, 86971 Peiting). Die Molkereigenossenschaft Kreut eG mit dem Sitz in Peiting-Kreut (Amtsgericht München GnR 2364), die Milchlieferungsgenossenschaft Schongau-Land eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in Schongau (Amtsgericht München GnR 2340) und die Molkereigenossenschaft Kurzenried eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in Peiting (Amtsgericht München GnR 2403) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2005 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 10.05.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaften vom 10.05.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.