Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen GnR 215
Firma: Wohnungsgenossenschaft München-West eG
Sitz: München
Veränderungen
GnR 215: Wohnungsgenossenschaft München-West eG, München, Tulbeckstr. 44, 80339 ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 19.02.2021 02:04:00
GnR 215: Wohnungsgenossenschaft München-West eG, München, Tulbeckstr. 44, 80339 München. Die Vertreterversammlung vom 28.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Abschnitt II § 2 (Gegenstand der Genossenschaft) und Abschnitt V. § 17.2 (= vormailger § 18.2 ).(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Städtebau und Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Eine Umwandlung von genossenschaftlichen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Abschnitt V § 17 (vormals 18) in Ziffer 2 geändert, Ziffer 2 nun: Mit Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit einem Pflichtanteil zu beteiligen (mitgliedschaftsbegründender Pflichtanteil). Jedes Mitglied, dem eine Wohnung/ein Wohnraum überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Beteiligung mit nutzungsbezogenenPflichtanteilen zu übernehmen. Die Beteiligung erfolgt nach Maßgabe der Anlage, die fester Bestandteil dieser Satzung ist. Änderungen der Anlage zur Beteiligung mit nutzungsbezogenen Pflichtanteilen sind Satzungsänderungen; §§ 35 Abs. 1 Buchstabe a) und § 36 Abs. 2 Buchstabe a) sind zu beachten. Ist eine Wohnung mehreren Mitgliedern (z.B. Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen) überlassen, so ist eine Beteiligung mit den nutzungsbezogenen Pflichtanteilen nach Satz 2 nur von einem Mitglied zu übernehmen. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gem. Abs. 4 gezeichnet hat, werden diese auf die nutzungsbezogenen Pflichtanteile angerechnet. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Schimmel, Thomas, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ransberger, Nikolaus, Fischbachau, *XX.XX.XXXX.Personen: Ransberger, Nikolaus aus Fischbachau,
Schimmel, Thomas aus GräfelfingVeränderungen
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