Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen PR 700209
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PR 700209: Widmann Ummenhofer Werner Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerb...
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PR 700209: Widmann Ummenhofer Werner Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerb...
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Veröffentlichung vom 06.04.2016 16:24:00
PR 700209: Widmann Ummenhofer Welzer und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Villingen-Schwenningen (Kalkofenstraße 19, 78050 Villingen-Schwenningen). Name geändert; nun: Widmann Ummenhofer Werner Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 78054 Villingen-Schwenningen. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Gegenstand geändert; nun: Die gemeinsame Berufsausübung der Partner in ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Ausgeschieden als Partner: Welzer, Gerhard, Steuerberater, St. Georgen im Schwarzwald, *XX.XX.XXXX; Dr. Welzer, Timo, Rechtsanwalt, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Woerner, Gerrit, Steuerberater, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX. Die Partnerschaftsgesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.03.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag den die Berufsausübung der Steuerberater und Rechtsanwälte umfassenden Teilbetrieb II aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Partnerschaftsgesellschaft "Welzer & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i.Br., PR 700241) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Welzer, Timo, Rechtsanwalt aus Villingen-Schwenningen,
Welzer, Gerhard, Steuerberater aus St. Georgen im Schwarzwald,
Woerner, Gerrit, Steuerberater aus Villingen-SchwenningenNeueintragungen
PR 700209:Widmann Ummenhofer Welzer und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerbera...