Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen PR 200027
Firma: Morlock, Faigle & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer
Sitz: Ludwigsburg
Löschungen
Morlock, Faigle & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand, vere...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.12.2008 12:00:00
Morlock, Faigle & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer, Ludwigsburg, (Friedrichstr. 35, 71638 Ludwigsburg).Eintragung von Amts wegen nachgeholt: Die Partner vertreten einzeln. Eingetreten als Partner: Dr. Broll, Hans-Joachim, Steuerberater, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX; Schmitt, Dieter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Partner: Faigle, Gerd Jürgen, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistand, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX. Die Partnerschaftsgesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2008 mit der Partnerschaftsgesellschaft "Dr. Broll, Schmitt, Kaufmann & Partner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart PR 200019) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Broll, Hans-Joachim, Steuerberater aus Ludwigsburg,
Faigle, Gerd Jürgen, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistand aus Ludwigsburg,
Schmitt, Dieter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer aus Remseck am NeckarVeränderungen
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