Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 9294
Firma: MT Medizin-Technik Rhein-Neckar-Dreieck GmbH
Sitz: Mannheim
Löschungen
Veröffentlichung vom 15.07.2011 12:00:00
MT Medizin-Technik Rhein-Neckar-Dreieck GmbH, Mannheim (Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zentralwäscherei Rhein-Neckar Gesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 3994) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
MT Medizin-Technik Rhein-Neckar-Dreieck GmbH, Mannheim (Theodor-Kutzer-Ufer 1-3,...