Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 8058
Firma: Wowikom GmbH
Sitz: Mannheim
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HRB 8058: Wowikom GmbH, Mannheim, Hans-Thoma-Str. 21, 68163 Mannheim. Prokura er...
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Veröffentlichung vom 24.08.2018 09:59:00
HRB 8058: Wowikom GmbH, Mannheim, Hans-Thoma-Str. 21, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der Wohnungswirtschaft einschließlich der Entwicklung und Vermarktung von neuen und bestehenden Dienstleistungen und Produkten zum Betrieb, Unterhaltung und Versorgung von Liegenschaften. Dies betrifft insbesondere die kaufmännische und technische Betreibung von Wohn- und Gewerbeobjekten, Versorgungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Energie und energienahe Dienstleistungen, Infrastruktur und Gebäudetechnik, Mess- und Abrechnungswesen, Vernetzung, Fernsehen, Telekommunikation, Internet und Digitalisierung, E-Mobilität und Facilitymanagement sowie die Konzeption und Erstellung von Werbung und Marketingstrategien, Vermarktungen und Planungen und Aufbau von Versorgungsnetzen jedweder Art. Schließlich die Entwicklung und Vermarktung von Software, die zur Steuerung, Bewirtschaftung und Betreibung von Liegenschaften geeignet ist. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wowienergie GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 731049) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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