Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 785679
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.07.2022 10:27:00
HRB 785679: EGS Stromtankstellen AG, Stuttgart, Stuttgarter Straße 7, 70469 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 7, 70469 Stuttgart. Gegenstand: -die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und Betrieb von stationären und mo-bilen Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Wasserstoff betriebene Fahrzeuge und mobile Ladefahrzeuge einschließlich zusammenhängender Dienstleistungen, wie z.B. Entwicklung und Betrieb von Hard - und Software oder Internetplattformen so-wie Planungs- und Beratungsdienstleitungen; - die Herstellung und Bewirtschaftung, der Vertrieb und Handel mit Anlagen und Produkten der Energie-Gewinnung und -Speicherung, insbesondere in den Berei-chen regenerativer Energien und Wasseraufbereitung; - die Entwicklung und Förderung von Geschäftsideen, Infrastrukturmaßnahmen und Projekten in den Bereichen Energie und Klimaschutz, insbesondere E-Mobilität und Wasseraufbereitung; - der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und Verwertung immaterieller Rechte aller Art (Markenrechte, Nutzungsrechte, Software u.ä.). Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Dr. Kleuker, Hans-Heinrich, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EGS Stromtankstellen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 759888) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.