Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 779027
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 779027: BTI Holding SE, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Die G...
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HRB 779027: BTI Holding SE, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Die H...
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HRB 779027: BTI Holding SE, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. DIe G...
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HRB 779027: BTI Holding SE, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Beste...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.05.2021 14:07:00
HRB 779027: BTI Holding SE, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 23.02.2021. Geschäftsanschrift: Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Gegenstand: Die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Pflege und der Schutz von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten (geschäftsleitende Holding). Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und Beratung einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung und von Dienstleistungen für diese Unternehmen sowie die Lizenzvergabe betreffend Marken und sonstige gewerbliche Schutzrechte. Grundkapital: 15.400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen. Geschäftsführender Direktor: Rumpf, Carsten-Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden infolge Verschmelzung der "BTI Beteiligungen AG", Braunau am Inn /Österreich (Österreichisches Firmenbuch FN 540469h), als übertragender Rechtsträger mit der "BTI Holding AG", Ingelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 775256) als übernehmender Rechtsträger aufgrund der Verschmelzungsplans vom 23.02.2021 und des Zustimmungerklärungen vom selben Tag, wodurch diese die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) angenommen hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.