Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 777226
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HRB 777226: barth Logistik-Systeme GmbH, Burladingen, Gammertinger Straße 36-40,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.01.2021 13:08:00
HRB 777226: barth Logistik-Systeme GmbH, Burladingen, Gammertinger Straße 36-40, 72393 Burladingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2020. Geschäftsanschrift: Gammertinger Straße 36-40, 72393 Burladingen. Gegenstand: Der Betrieb eines Unternehmens des Logistikwesens, insbesondere die Planung, Entwicklung und Realisierung von Logistik-Systemen, dies insbesondere - aber nicht nur - im Zusammenhang mit Betreiben des Lager- und Transportwesens. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Barth, Peter-Johannes, Tübingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "barth Logistik-Systeme GmbH + Co. KG", Burladingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 420817) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Barth, Peter-Johannes aus Tübingen