Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 777200
Veränderungen
HRB 777200: VPV Makler Service GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttga...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.01.2021 12:37:00
HRB 777200: VPV Makler Service GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2020. Geschäftsanschrift: Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart. Gegenstand: die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Finanzierungen, Investmentgeschäften oder Immobilien als Versicherungsmakler sowie die Förderung der Tätigkeit von Versicherungsmaklern durch die Erbringung von Serviceleistungen. Hierzu gehören insbesondere die - Förderung der Zusammenarbeit der Versicherungsmakler mit Versicherern, - Information der Makler über aktuelle Fragen der Unternehmensführung, der beruflichen Tätigkeit sowie des Versicherungsrechts, - Förderung der Berufsaus- und Weiterbildung der Makler und die - Entwicklung und Förderung von Qualitätsstandards und Beratungssystemen. Nicht umfasst ist die Vermittlung von Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Guttenbacher, Steffen, Leonberg, *XX.XX.XXXX; Poetz, Torsten, Alfter, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Blessin, Bernd, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX; Richartz, Bert, Kürten, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Vereinigte Post. Die Makler-AG, Köln (Amtsgericht Köln HRB 61566) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.11.2020. Zugleich wurde der Sitz von Köln nach Stuttgart verlegt. Mit der "VPV Holding Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 22564) wurde am 02.12.2008 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 02.12.2008 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Blessin, Bernd aus Kornwestheim,
Guttenbacher, Steffen aus Leonberg,
Poetz, Torsten aus Alfter,
Richartz, Bert aus Kürten