Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 776730
Veränderungen
HRB 776730: PP 2000 GmbH, Stuttgart, Schwieberdinger Straße 60, 70435 Stuttgart....
Berichtigungen
HRB 776730: PP 2000 GmbH, Stuttgart, Schwieberdinger Straße 60, 70435 Stuttgart....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.12.2020 11:20:00
HRB 776730: PP 2000 GmbH, Stuttgart, Schwieberdinger Straße 60, 70435 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2020. Geschäftsanschrift: Schwieberdinger Straße 60, 70435 Stuttgart. Gegenstand: Der Vertrieb von Computersystemen, Computerperipherie und Computerzubehör; die Entwicklung von Computerprogrammen, insbesondere zur Integration von Geschäftsprozessen auf Internet basierenden Plattformen; die Anpassung von Standardsoftware auf Kundenanforderungen; die Durchführung von Consultingdienstleistungen im Bereich Dokumenten- und Outputmanagement sowie IT-Infrastruktur; die Wartung und Instandsetzung von Computersystemen und Computerperipherie, die Durchführung von Schulungen und Workshops. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sagowski, Stefan, Michelfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "PP 2000 Business Integration AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 22768) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Bechtle Managed Services AG", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 721326), früher "PSB Aktiengesellschaft und Systemberatung", Neckarsulm wurde am 08.09.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 23.09.2008 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sagowski, Stefan aus Michelfeld
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