Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 776347
Veränderungen
HRB 776347: SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG, Stuttgart, Marienstraße 39, 70...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.11.2020 07:39:00
HRB 776347: SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG, Stuttgart, Marienstraße 39, 70178 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.07.2020. Geschäftsanschrift: Marienstraße 39, 70178 Stuttgart. Gegenstand: Die Verwaltung und Betreuung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) sowie die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren beauftragte, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzdienstleistungen beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder für geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverarbeitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung). Hierbei ist das Recht ausgeschlossen, der Aktiengesellschaft bei der Erbringung der Finanzdienstleistung Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Geiger, Karl-Heinz, Winnenden, *XX.XX.XXXX; Kazmaier, Rolf, Niefern-Öschelbronn, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SVA Vermögensverwaltung Stuttgart GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16658) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.09.2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 50.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2020). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Geiger, Karl-Heinz aus Winnenden,
Kazmaier, Rolf aus Niefern-Öschelbronn