Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 775256
Löschungen
HRB 775256: BTI Holding AG, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Die "...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 775256: BTI Holding AG, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. 74653...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 775256: BTI Holding AG, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Die G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2020 11:48:00
HRB 775256: BTI Holding AG, Ingelfingen, Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.08.2020. Geschäftsanschrift: Salzstraße 51, 74653 Ingelfingen. Gegenstand: Die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Pflege und der Schutz von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten (geschäftsleitende Holding). Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und Beratung einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung und von Dienstleistungen für diese Unternehmen sowie die Lizenzvergabe betreffend Marken und sonstige gewerbliche Schutzrechte. Grundkapital: 15.400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Rumpf, Carsten-Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BTI Holding GmbH", Ingelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 725055) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rumpf, Carsten-Andreas aus Düsseldorf