Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 774416
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HRB 774416: Christ Wohnimmobilien GmbH, Heilbronn, Austraße 137, 74076 Heilbronn...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.07.2020 14:06:00
HRB 774416: Christ Wohnimmobilien GmbH, Heilbronn, Austraße 137, 74076 Heilbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2020. Geschäftsanschrift: Austraße 137, 74076 Heilbronn. Gegenstand: Der Erwerb von zu Wohnzwecken genutzten Immobilien und grundstücksgleichen Rechten (Wohnimmobilien) sowie die Vermietung und Verwaltung eigener Wohnimmobilien. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Christ-Baur, Barbara, geb. Christ, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des im Vertrag in Abschnitt II. unter § 2 (Vermögensübertragung auf die Christ Wohnimmobilien GmbH) näher bezeichneten Teil des Vermögens der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Christ Immobilien GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 735596) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.06.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.