Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 771857
Veränderungen
HRB 771857: AddOn AG, Böblingen, Wolfgang-Brumme-Allee 25, 71034 Böblingen. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.12.2019 15:56:00
HRB 771857: AddOn AG, Böblingen, Wolfgang-Brumme-Allee 25, 71034 Böblingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.10.2019. Geschäftsanschrift: Wolfgang-Brumme-Allee 25, 71034 Böblingen. Gegenstand: Die Erbringung von lT-Dienstleistungen und lT-Komplett-Lösungen (Hard- und Software), insbesondere Consulting-, Service- und Trainingsdienstleistungen sowie Programmierdienstleistungen. Grundkapital: 50.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Burkhardt, Bernd, Schönaich, *XX.XX.XXXX; Grimm, Thomas, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Schütz, Markus Daniel, Gaiberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AddOn Systemhaus GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 243786) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.10.2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2019). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Burkhardt, Bernd aus Schönaich,
Grimm, Thomas aus Sindelfingen,
Schütz, Markus Daniel aus Gaiberg