Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 770796
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.09.2019 15:59:00
HRB 770796: Milestone Holding GmbH, Haiterbach, Metnitzer Straße 39, 72221 Haiterbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Metnitzer Straße 39, 72221 Haiterbach. Gegenstand: Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere Immobilien und Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit beliebigem Unternehmensgegenstand. Stammkapital bisher: 25.000,00 EUR; nun: Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dietle, Hans-Peter, Nagold, *XX.XX.XXXX; Dietle, Holger, Nagold, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Grundstücksverwaltungsgesellschaft Dietle KG", Haiterbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 732246) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dietle, Hans-Peter aus Nagold,
Dietle, Holger aus Nagold