Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 770260
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.07.2019 17:23:00
HRB 770260: Süddeutsche Immobilienwerte GmbH, Ludwigsburg, Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2019. Geschäftsanschrift: Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand: Der Kauf und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien und alle dazu gehördenden Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Müller, James, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX; Weiß, Benjamin, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Süddeutsche Immobilienwerte AG", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 741486) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Es bestehen 44 Teilgewinnabführungsverträge (partiarische Darlehen) mit a) fünfjähriger Laufzeit mit der Bezeichnung ZSNR 12601,12602, 12606,12613, 12615, 12642, 12649, 12650,12652, 12654, 12657 b) 10 Jähriger Laufzeit mit der Bezeichnung ZSNR 12610, 12618 c) 12 jähriger Laufzeit mit der Bezeichnung ZSNR 12603, 12604, 12605, 12607, 12611, 12612, 12616, 12617, 12621, 12622, 12623, 12624, 12625, 12626, 12627, 12628, 12629, 12630, 12631, 12632, 12633, 12634, 12635, 12636, 12640, 12641, 12643, 12644, 12645, 12651, 12655, denen die Hauptversammlung am 29.12.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Müller, James aus Remseck am Neckar,
Weiß, Benjamin aus Kornwestheim