Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 770109
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HRB 770109: Oliver Volk Sanitär- und Heizungstechnik GmbH, Stuttgart, Grüninger ...
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Veröffentlichung vom 20.08.2019 11:38:00
HRB 770109: Oliver Volk Sanitär- und Heizungstechnik GmbH, Stuttgart, Grüninger Straße 5, 70599 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital; Geschäftsanteile, Gründungsaufwand) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Oliver Volk Meisterbetrieb Sanitär- und Heizungstechnik e.K., Stuttgart: Amtsgericht Stuttgart, HRA 735827 um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Oliver Volk, Stuttgart, hat als Inhaber der Firma "Oliver Volk Meisterbetrieb Sanitär- und Heizungstechnik e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 735827) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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