Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 769219
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HRB 769219: Integrata Cegos GmbH, Stuttgart, Zettachring 4, 70567 Stuttgart. Pro...
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HRB 769219: Integrata Cegos GmbH, Stuttgart, Zettachring 4, 70567 Stuttgart. Geg...
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Veröffentlichung vom 16.07.2019 09:23:00
HRB 769219: Qualification Star 2 GmbH, Stuttgart, c/o Integrata AG, Zettachring 4, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) und § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Integrata Cegos GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Zettachring 4, 70567 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: Vorbereitung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Kongresse etc.), die Entwicklung von Lernmedien und der Betrieb von Lernzentren sowie Beratung, Projektdurchführung und Facility Management/Outsourcing mit Bildungsbereich mit den Schwerpunkten Technologie, Organisation und Personal. Die Gesellschaft kann andere in- oder ausländische Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen, in- oder ausländische Zweigniederlassungen errichten und sich mit anderen Unternehmen zu Arbeits- oder Interessengemeinschaften zusammenschließen sowie sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2019 die Aktiengesellschaft "Integrata Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 721012) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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