Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 769202
Veränderungen
HRB 769202: Willis Towers Watson Treuhand GmbH, Reutlingen, Oskar-Kalbfell-Platz...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.04.2019 14:00:00
HRB 769202: Willis Towers Watson Treuhand GmbH, Reutlingen, Oskar-Kalbfell-Platz 14, 72764 Reutlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2018. Geschäftsanschrift: Oskar-Kalbfell-Platz 14, 72764 Reutlingen. Gegenstand: das von den jeweiligen Trägerunternehmen erhaltene Vermögen nach Maßgabe einer mit jedem Trägerunternehmen getroffenen Treuhandvereinbarung treuhänderisch zu verwalten. Die Tätigkeit des Unternehmens dient der Erfüllung und Sicherung der Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und/oder betrieblichen Wertguthaben im Sinne von § 7 Abs. 1 a SGB IV bzw. im Sinne des Altersteilzeitgesetzes der jeweiligen Trägerunternehmen. Leistungsempfänger sind die Betriebsangehörigen und ehemaligen Betriebsangehörigen der Trägerunternehmen sowie deren Angehörige. Hierdurch soll die Erfüllung der Wertguthaben bzw. der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch im Falle der Insolvenz des Trägerunternehmens sichergestellt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Karst, Michael, Reutlingen, *XX.XX.XXXX; Dr. Schwinger, Reiner, Aichtal, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Willis Towers Watson Treuhand e.V.", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart VR 351389) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Karst, Michael aus Reutlingen,
Dr. Schwinger, Reiner aus Aichtal