Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 769160
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HRB 769160: Globalways GmbH, Stuttgart, Neue Brücke 8, 70173 Stuttgart. Prokura ...
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HRB 769160: Globalways GmbH, Stuttgart, Neue Brücke 8, 70173 Stuttgart. Nicht me...
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HRB 769160: Globalways GmbH, Stuttgart, Neue Brücke 8, 70173 Stuttgart. Vergesse...
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HRB 769160: Globalways GmbH, Stuttgart, Neue Brücke 8, 70173 Stuttgart. Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.04.2019 15:30:00
HRB 769160: Globalways GmbH, Stuttgart, Neue Brücke 8, 70173 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2019. Geschäftsanschrift: Neue Brücke 8, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Rechenzentren sowie die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere die Erbringung von Telekommunikations- und lT-Leistungen, der Verkauf von Hard- und Software sowie die Erbringung technischer Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Stammkapital: 72.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Binder, Markus, Reutlingen, *XX.XX.XXXX; Kaufmann, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX; Pichler, Johannes, Bamberg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Alber, Christian, Mötzingen, *XX.XX.XXXX; Dr. Kaufmann, Mario, Köln, *XX.XX.XXXX; Reinecke, Henning, Quickborn, *XX.XX.XXXX; Schmidpeter, Helmut, Kolbermoor, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Globalways AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 727910) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Alber, Christian aus Mötzingen,
Binder, Markus aus Reutlingen,
Dr. Kaufmann, Mario aus Köln,
Kaufmann, Wolfgang aus München,
Pichler, Johannes aus Bamberg,
Reinecke, Henning aus Quickborn,
Schmidpeter, Helmut aus Kolbermoor