Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 767603
Veränderungen
HRB 767603: MCL Immobilien GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Zabergäustraße 3, 73...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.12.2018 07:32:00
HRB 767603: MCL Immobilien GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Zabergäustraße 3, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2018. Geschäftsanschrift: Zabergäustraße 3, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien jeder Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß vorstehendem Abs. 2.1 zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lang, Carsten, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Daumbauer, Herbert, Köngen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Markus und Carsten Lang Grundstücksgesellschaft OHG", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 735117) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Daumbauer, Herbert aus Köngen,
Lang, Carsten aus Stuttgart