Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 767582
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HRB 767582: Lacker GmbH, Waldachtal, Schellenbergstraße 1, 72178 Waldachtal. Bes...
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HRB 767582: Lacker GmbH, Waldachtal, Schellenbergstraße 1, 72178 Waldachtal. Ges...
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HRB 767582: Lacker GmbH, Waldachtal, Schellenbergstraße 1, 72178 Waldachtal. Pro...
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HRB 767582: Lacker GmbH, Waldachtal, Schellenbergerstraße 1, 72178 Waldachtal. G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.12.2018 16:41:00
HRB 767582: Lacker GmbH, Waldachtal, Schellenbergerstraße 1, 72178 Waldachtal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2018. Geschäftsanschrift: Schellenbergerstraße 1, 72178 Waldachtal. Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens sind der Glasdach- und Fassadenbau in Metall und Glas, die Entwicklung und Herstellung von Maschinen zur Oberflächenbearbeitung sowie die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Fassaden- und Fenstersystemen. (2) Die Gesellschaft darf im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf zur Erfüllung dieses Zwecks auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Unternehmensverträge abschließen. Stammkapital: 1.305.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lacker, Frank, Waldachtal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Lacker AG", Waldachtal (Amtsgericht Stuttgart HRB 440738) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lacker, Frank aus Waldachtal