Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 767188
Veränderungen
HRB 767188: Delta Controls Germany GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Fasanenweg 17B...
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HRB 767188: Delta Controls Deutschland GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Fasanenweg...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 21.02.2019 16:34:00
HRB 767188: Delta Controls Deutschland GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Fasanenweg 17B, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschaft hat am 11.02.2019 den Entwurf des Verschmelzungsplanes vom 05.02.2019 zwischen "Delta Controls Germany Limited", Birmingham (Amtsgericht Companies House Cardiff 05468567) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): a) Die DELTA CONTROLS GERMANY LIMITED, eine private limited company nach englischem Recht, mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales unter Company No. 05468567, als übertragende Gesellschaft, sowie b) Die Delta Controls Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 767188, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der DELTA CONTROLS GERMANY LIMTED auf die Delta Controls Deutschland GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Delta Controls Deutschland GmbH können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber Delta Controls Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Fasanenweg 17B, 70771 Leinfelden-Echterdingen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenen, daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Delta Controls Deutschland GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft DELTA CONTROLS GERMANY LIMITED kann gemäß Regulations 11 und 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Regulation 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Das Verlangen auf Einberufung einer Gläubigerversammlung ist gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Alleinige Gesellschafter sowohl der übertragenden DELTA CONTROLS GERMANY LIMITED als auch der übernehmenden Delta Controls Deutschland GmbH sind Herr Dusko Lukanic-Simpson und Herr Antonio Grilo de Pina, welche die Verschmelzung einstimmig beschließen werden. Minderheitsgesellschafter existieren nicht, daher ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei Delta Controls Deutschland GmbH, Fasanenweg 17B, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Herrn Dusko Lukanic-Simpson und Herrn Antonio Grilo de Pina, angefordert werden.Neueintragungen
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