Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 767017
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.11.2018 15:21:00
HRB 767017: Grundstücksgesellschaft Winkel GmbH, Vaihingen/Enz-Roßwag, Muskatellerstraße 5, 71665 Vaihingen an der Enz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2018. Geschäftsanschrift: Muskatellerstraße 5, 71665 Vaihingen an der Enz. Gegenstand: Die Verwaltung und Nutzung des der Gesellschaft gehörenden Vermögens, insbesondere Grundstücke, sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten (bebaut und unbebaut) im eigenen Namen für eigene Rechnung zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Winkel, August, Vaihingen an der Enz, *XX.XX.XXXX; Winkel, Christian, Vaihingen an der Enz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Grundstücksgesellschaft Winkel OHG", Vaihingen an der Enz (Amtsgericht Stuttgart HRA 734763) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Winkel, August aus Vaihingen an der Enz,
Winkel, Christian aus Vaihingen an der Enz