Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 766709
Veränderungen
HRB 766709: SLK-Management GmbH, Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2018 12:11:00
HRB 766709: SLK-Management GmbH, Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2018. Geschäftsanschrift: Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn. Gegenstand: Im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung die Einbringung von Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungs- und sonstigen Dienstleistungen insbesondere für Unternehmen der SLK-Unternehmensgruppe, u.a. auf den Gebieten Hygiene, Medizintechnik, Recht, Personalwesen, IT, Organisation, Einkauf, Unternehmenskommunikation, Patientenservices/Erlösmanagement sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Jendges, Thomas, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Prangenberg, Alexander, Heidelberg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 722158) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 14.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2018 den gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Beteiligung an der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH mit Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 106124) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Jendges, Thomas aus Heilbronn,
Dr. Prangenberg, Alexander aus Heidelberg