Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 765952
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HRB 765952: Fiedler Holding AG, Kusterdingen, Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Re...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.08.2018 17:41:00
HRB 765952: Fiedler Holding AG, Kusterdingen, Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Reutlingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.05.2018. Geschäftsanschrift: Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Reutlingen. Gegenstand: das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an weiteren Gesellschaften im Sinne einer Holding sowie das Erbringen von Dienstleistungen für die Gesellschaf-ten der Gruppe; die Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Nutzung von Gewerbeimmobilien sowie die Anmietung und Vermietung sowie Vermittlung von gewerblich genutzten Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Fiedler, Gerhard, Kusterdingen, *XX.XX.XXXX; Schnitzler, Heinrich, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX; Ziegler, Joachim, Neckartenzlingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fiedler Holding GmbH", Kusterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381489) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fiedler, Gerhard aus Kusterdingen,
Schnitzler, Heinrich aus Steinenbronn,
Ziegler, Joachim aus Neckartenzlingen