Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 765880
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HRB 765880: MVZ Meine Radiologie Tuttlingen GmbH, Tuttlingen, Zeppelinstraße 21,...
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HRB 765880: MVZ Radiologie Tuttlingen GmbH, Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, 78532...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.07.2018 11:11:00
HRB 765880: MVZ Radiologie Tuttlingen GmbH, Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2018. Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen. Gegenstand: Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums zur Teilnahme an der ambulanten vertrags- und privatärztlichen Versorgung, der berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie der Versorgung stationärer Patienten im Rahmen von Kooperationen mit Krankenhäusern und der Teilnahme am Mammographie-Screening nach Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. med. Auer, Sabine, Singen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Dr. med. Diergarten, Till, Konstanz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft unter der Firma "Radiologie Tuttlingen Dr. med. Sabine Auer, Fachärztin für Radiologie, Dr. med Till Diergarten, Facharzt für Radiologie Neuroradiologie, Partnerschaft", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart PR 720803) gemäß § 190 ff. UmwG. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. med. Auer, Sabine aus Singen,
Dr. med. Diergarten, Till aus Konstanz