Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 765469
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HRB 765469: Verifort Capital Holding GmbH, Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 15, ...
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HRB 765469: fairvesta Holding GmbH, Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 15, 72072 T...
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HRB 765469: fairvesta Holding GmbH, Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 15, 72072 T...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.06.2018 09:49:00
HRB 765469: fairvesta Holding GmbH, Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 15, 72072 Tübingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2018. Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 15, 72072 Tübingen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an der zur fairvesta Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften, ferner die Führung von verbundenen Unternehmen der fairvesta Unternehmensgruppe sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sowie Unternehmenspachtverträge abschließen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kursawe, Ingo, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "fairvesta Holding Aktiengesellschaft", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382675) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der bisherige Unternehmensvertrag bleibt bestehen: Mit der "ASG Nordlicht GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 189617 B) wurde am 20.12.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 20.12.2017 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kursawe, Ingo aus Rottenburg am Neckar