Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 762219
Veränderungen
HRB 762219: Kita Stuttgart gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Griegstraße 27B, 70195...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2017 12:05:00
HRB 762219: Kita Stuttgart gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Griegstraße 27B, 70195 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2017. Geschäftsanschrift: Griegstraße 27B, 70195 Stuttgart. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindertagesstätten und ähnlichen Einrictungen, insbesondere der Kinfertagesstätte "Kleine Entdecker" in Griegstraße 27 B in 70195 Stuttgart-Botnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nanz, Sonja, geb. Simon, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kita Stuttgart GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 728551) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nanz, Sonja, geb. Simon aus Stuttgart