Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 762103
Löschungen
HRB 762103: Babyliss Deutschland GmbH, Stuttgart, Friolzheimer Straße 3, 70499 S...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2017 13:26:00
HRB 762103: Babyliss Deutschland GmbH, Stuttgart, Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2017. Geschäftsanschrift: Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart. Gegenstand: Vertrieb von Kleinelektrogeräten für Haarpflege, Friseurbedarf, Haar- und Modeschmuck, elektrischen Kleinhaushaltsgeräten, insbesondere Kleinelektrogeräten für die Küche, sowie verwandten Geräten und Artikeln sowie die Konzeption neuer Gebrauchsgegenstände aller Art im Non-Food Bereich und die Vergabe von Fertigungsaufträgen für diese Gebrauchsgegenstände an Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Import von anderen Gebrauchsgegenständen aller Art (Non-Food Bereich). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ardillier, Muriel, Nanterre / Frankreich, *XX.XX.XXXX; Bender, Thomas, Neu-Anspach, *XX.XX.XXXX; Thüer, Mark, Nizza / Frankreich, *XX.XX.XXXX; Wilson, Alban, Paris / Frankreich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Falkner, Thomas, Korntal-Münchingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Babyliss Deutschland GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 724147) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ardillier, Muriel aus Nanterre / Frankreich,
Bender, Thomas aus Neu-Anspach,
Falkner, Thomas aus Korntal-Münchingen,
Thüer, Mark aus Nizza / Frankreich,
Wilson, Alban aus Paris / Frankreich