Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 761833
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HRB 761833: IPCO Germany GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Bestel...
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HRB 761833: IPCO Germany GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Gesamt...
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HRB 761833: IPCO Germany GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Gesamt...
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HRB 761833: IPCO Germany GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Nicht ...
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HRB 761833: Sandvik SPS GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Die Ges...
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HRB 761833: Sandvik SPS GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Prokura...
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HRB 761833: Sandvik SPS GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Die Ein...
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Veröffentlichung vom 18.09.2017 09:05:00
HRB 761833: Sandvik SPS GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sandvik Materials Technology Deutschland GmbH", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 8210) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2017 ihre Zweigniederlassungen Sandvik Surface Solutions in 58256 Ennepetal, Sandvik Process Systems in 70736 Fellbach und Sandvik TPS in 73037 Göppingen durch Übertragung der in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag bezeichneten Vermögensteile und Verbindlichkeiten als Sachgesamtheit gem. § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
HRB 761833: Sandvik SPS GmbH, Fellbach, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Gesells...