Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 761556
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HRB 761556: Trost Verwaltungsgesellschaft Fellbach m.b.H, Fellbach, Pécser Straß...
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Veröffentlichung vom 22.10.2018 09:52:00
HRB 761556: Trost Verwaltungsgesellschaft Fellbach m.b.H, Fellbach, Pécser Straße 26, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der Gesellschaft, den Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 25.000,00 EUR an der SOLACIUM GmbH mit Sitz in Bergkirchen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SOLACIUM Holding GmbH", Bergkirchen (Amtsgericht München HRB 241445) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der Gesellschaft, den Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 25.000,00 EUR an der CFT Holding GmbH mit Sitz in Windach auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CFT Holding GmbH", Windach (Amtsgericht Augsburg HRB 32635) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der Gesellschaft, den Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 25.000,00 EUR an der FARAJA Holding GmbH mit Sitz in Bergkirchen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FARAJA Holding GmbH", Bergkirchen (Amtsgericht München HRB 241798) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
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