Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 761493
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HRB 761493: Full Moon Group GmbH, Stuttgart, Epplestraße 225, 70567 Stuttgart. M...
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HRB 761493: Full Moon Group GmbH, Stuttgart, Löffelstraße 40b, 70597 Stuttgart. ...
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HRB 761493: Full Moon Group GmbH, Stuttgart, Löffelstraße 40b, 70597 Stuttgart. ...
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HRB 761493: Full Moon Group Holding GmbH, Stuttgart, Löffelstraße 40b, 70597 Stu...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.03.2018 15:53:00
HRB 761493: Full Moon Group Holding GmbH, Stuttgart, Löffelstraße 40b, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 16.03.2018 bzw. 29.03.2018 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "FULL MOON GROUP LIMITED", London (Amtsgericht Companies House Cardiff 05019242) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):a) Die FULL MOON GROUP LIMITED, eine private limited company nach englischem Recht, mit Sitz in London, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales unter Company No. 05019242, als übertragende Gesellschaft, sowieb) die Full Moon Group Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 761493, als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der FULL MOON GROUP LIMTED auf die Full Moon Group Holding GmbH die folgenden Rechte zu (§122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Full Moon Group Holding GmbH können gemäß §122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber Full Moon Group Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Löffelstraße 40B, 70597 Stuttgart, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenen, daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Full Moon Group Holding GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft FULL MOON GROUP LIMITED kann gemäß Regulations 11 und 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Regulation 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Das Verlangen auf Einberufung einer Gläubigerversammlung ist gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Alleinige Gesellschafterin sowohl der übertragenden FULL MOON GROUP LIMITED als auch der übernehmenden Full Moon Group Holding GmbH sind Herr Tim Höchel und Herr Sebastian Wiese, welche die Verschmelzung einstimmig beschließen werden. Minderheitsgesellschafter existieren nicht, daher ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei Full Moon Group Holding GmbH, Löffelstraße 40B, 70597 Stuttgart, Herrn Tim Höchel oder Herrn Sebastian Wiese, angefordert werden.Neueintragungen
HRB 761493: Full Moon Group Holding GmbH, Stuttgart, Löffelstraße 40b, 70597 Stu...