Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 761315
Veränderungen
HRB 761315: KRIWAN Holding GmbH, Forchtenberg, Allmand 11, 74670 Forchtenberg. G...
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HRB 761315: KRIWAN Holding GmbH, Forchtenberg, Allmand 11, 74670 Forchtenberg. M...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.06.2017 11:30:00
HRB 761315: KRIWAN Holding GmbH, Forchtenberg, Allmand 11, 74670 Forchtenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2017. Geschäftsanschrift: Allmand 11, 74670 Forchtenberg. Gegenstand: (1) Die industrielle Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten und Elektronik- Baugruppen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, der Erwerb und die Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von eigenem bebauten und unbebauten Grundbesitz und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, sowie deren Erwerb und Veräußerung. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Ellwein, Christian, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Brem, Ludwig, Forchtenberg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Friedrich Kriwan GmbH & Co. KG", Forchtenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 590383) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brem, Ludwig aus Forchtenberg,
Dr. Ellwein, Christian aus Schwäbisch Hall