Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 761269
Veränderungen
HRB 761269: KRIWAN Testzentrum GmbH, Forchtenberg, Teslastraße 2, 74670 Forchten...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2017 09:30:00
HRB 761269: KRIWAN Testzentrum GmbH, Forchtenberg, Teslastraße 2, 74670 Forchtenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2017. Geschäftsanschrift: Teslastraße 2, 74670 Forchtenberg. Gegenstand: (1) Betreiben eines Testzentrums, insbesondere zur Prüfung mechanischer, elektronischer und elektrotechnischer Geräte und Baugruppen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, der Erwerb und die Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von eigenem bebauten und unbebauten Grundbesitz und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, sowie deren Erwerb und Veräußerung. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Ellwein, Christian, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX; Dr. Zeitler, Elmar, Öhringen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Brem, Ludwig, Forchtenberg, *XX.XX.XXXX; Endres, Dietmar, Tauberbischofsheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "KRIWAN Testzentrum GmbH & Co. KG", Forchtenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 590480) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brem, Ludwig aus Forchtenberg,
Dr. Ellwein, Christian aus Schwäbisch Hall,
Dr. Zeitler, Elmar aus Öhringen,
Endres, Dietmar aus Tauberbischofsheim