Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 758775
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HRB 758775: AS Vermögensverwaltung GmbH, Heilbronn, Speyererstraße 4, 74078 Heil...
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HRB 758775: AS Vermögensverwaltung GmbH, Ilsfeld, Riegelbachstraße 6, 74360 Ilsf...
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HRB 758775: AS Vermögensverwaltung GmbH, Ilsfeld, Riegelbachstraße 6, 74360 Ilsf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.11.2016 10:44:00
HRB 758775: AS Vermögensverwaltung GmbH, Ilsfeld, Riegelbachstraße 6, 74360 Ilsfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2016. Geschäftsanschrift: Riegelbachstraße 6, 74360 Ilsfeld. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Grundstücken, Gewerbebauten und sonstigem Anlagevermögen. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Sentürk, Ayhan, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "AS Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG", Ilsfeld (Amtsgericht Stuttgart HRA 731219) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sentürk, Ayhan aus Heilbronn