Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 758508
Veränderungen
HRB 758508: Steinbeis 2i GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Änder...
Veränderungen
HRB 758508: Steinbeis 2i GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Nicht...
Berichtigungen
HRB 758508: Steinbeis 2i GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Perso...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.10.2016 10:36:00
HRB 758508: Steinbeis 2i GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2016. Geschäftsanschrift: Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Gegenstand: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und öffentliche Verwaltungen durch geeignete Dienstleistungen zu innovieren und zu internationalisieren. Die Gesellschaft führt eigenständig Projekte für öffentliche und private Auftraggeber durch. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Loeffler, Jonatha, Brumath / Frankreich, *XX.XX.XXXX; Dr. Püchner, Petra, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Steinbeis-Europa-Zentrum (SU-1216 und SU-1217) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Steinbeis Innovation gGmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720289) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Loeffler, Jonatha aus Brumath / Frankreich,
Dr. Püchner, Petra aus Stuttgart