Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 758247
Veränderungen
HRB 758247: Konz GmbH, Waiblingen, Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Best...
Veränderungen
HRB 758247: Konz GmbH, Waiblingen, Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Gesa...
Veränderungen
HRB 758247: Konz GmbH, Waiblingen, Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Nich...
Veränderungen
HRB 758247: Konz GmbH, Waiblingen, Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Gesa...
Veränderungen
HRB 758247: Konz GmbH, Waiblingen, Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Mit ...
Veränderungen
HRB 758247: Konz GmbH, Waiblingen, Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2016 15:34:00
HRB 758247: Konz GmbH, Waiblingen, Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2016. Geschäftsanschrift: Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Fliesen, Natursteinbelägen sowie die Vermietung von Baumaschinen und Werkzeugen aller Art (Mietpark). Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schöllhammer, Andrea, Waiblingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Eller, Alexander, Weinstadt, *XX.XX.XXXX; Gehr, Jürgen, Winnenden, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wieland, Siegbert, Waiblingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Konz Baustoffe GmbH + Co. KG", Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRA 261750) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eller, Alexander aus Weinstadt,
Gehr, Jürgen aus Winnenden,
Schöllhammer, Andrea aus Waiblingen,
Wieland, Siegbert aus Waiblingen