Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 758162
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HRB 758162: LAB GmbH, Stuttgart, Bludenzer Straße 6, 70469 Stuttgart. Einzelprok...
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HRB 758162: LAB GmbH, Stuttgart, Bludenzer Straße 6, 70469 Stuttgart. Prokura er...
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HRB 758162: LAB GmbH, Stuttgart, Bludenzer Straße 6, 70469 Stuttgart. Daten von ...
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HRB 758162: LAB GmbH, Stuttgart, Bludenzer Straße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt a...
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Veröffentlichung vom 05.10.2018 14:11:00
HRB 758162: LAB Geodur GmbH, Stuttgart, Bludenzer Straße 6, 70469 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma/Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 5a (Beirat) beschlossen. Firma geändert; nun: LAB GmbH. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens sind die Planung, der Vertrieb, der Handel sowie die industrielle Installation und Inbetriebnahme von Geräten, Anlagen und Produktsystemen zur Behandlung und Reinigung von Flüssigkeiten und Gasen in Industrie, Landwirtschaft und Forschungseinrichtungen sowie von thermischen Anlagen (thermische Verwertung von Hausmüll, Ersatzbrennstoffen, Kohle, Biomasse, etc. Weiter sind Gegenstand des Unternehmens die Planung, Herstellung und der Betrieb von Anlagen zur Aufbereitung von Schlacke. Dies umfasst insbesondere die Rückgewinnung und Separation von Metallen sowie die vollständige baustoffliche Verwertung der Schlacke und die Vermarktung der rückgewonnenen Metalle. Ferner bietet das Unternehmen Service- und Dienstleistungen für seine gesamte Produktpalette an. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LAB GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19792) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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